Schutz der Privatsphäre

Das Bundesverfassungsgericht hat zur heimlichen Online-Durchsuchung entschieden und diese nur unter strengen Auflagen für zulässig erklärt. Im Ergebnis ein Sieg für die Kläger und für den Schutz der Privatsphäre; mag dies von Innenminister Schäuble auch anders gesehen werden!

Diese verdeckte Fahndungsmethode dürfe nur dann angewandt werden, wenn es “Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut” gebe, entschieden die Karlsruher Richter. Dazu gehörten “Leib, Leben und Freiheit der Person”. Das gleiche gelte, wenn die Grundlagen oder der Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen bedroht seien. Zudem sei eine vorherige richterliche Anordnung grundsätzlich notwendig.

Gleichzeitig wurde auch die Regelung zur Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die heimliche Online-Durchsuchung verletze das Persönlichkeitsrecht, hieß es zur Begründung. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, die Entscheidung weise über den konkreten Fall hinaus. Eine schallende Ohrfeige für den Justizminister von NRW, Ingo Wolf (FDP). Von den eigenen Parteifreunden verklagt - Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum klagte gegen “die Schnüffelei”, Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP): “Das NRW-Gesetz ist eine unglaubliche Ermächtigungsgrundlage.” Das Bundesverfassungsgericht hat ihnen Recht gegeben. Herrn Wolf lässt das aber erst einmal kalt.

Wichtig an dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts sind die strengen Auflagen sowie die erforderliche richterliche Anordnung. Darüber hinaus stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass es ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gibt. Das wirkt sicher auch auf die anstehende Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung!

Da die Untersuchungsrichter schon heute überlastet sind, wird eine Umsetzung der Untersuchung der riesigen Datenmengen vom Deutschen Richterbund als illusorisch bezeichnet. Dann scheitert die heimliche Online-Durchsuchung auch am Faktischen!



6 Kommentare zu “Urteil zur Online-Durchsuchung ist ein Erfolg für den Datenschutz”

  1. oller Osel | Februar 28th, 2008 at 20:37

    Und warum geistert der Wolfgang dann durch meinen Blog?

  2. zeitcollector | Februar 28th, 2008 at 20:47

    Du erschreckst einen ja zu Tode! ;-)

  3. BVG-Urteil zur Online-Durchsuchung - Schäuble plant zügig Gesetz « Das Leben usw. | Februar 28th, 2008 at 22:41

    [...] kommt. Ich hoffe da mit. Wieder einmal kann ich statt ständig verschärften Gesetzen nur die Verstärkung des oft kanppen Personals bei Polizei und Justiz anmahnen. Das kostet Geld, aber es würde erstens mehr Vertrauen beim Bürger/Wähler schaffen und zweitens [...]

  4. Birni | Februar 29th, 2008 at 16:02

    Damit haben also die Bürgerrechte doch noch vor den Interessen der Strafverfolgungsbehörden gesiegt. Auf unsere Verfassunsrichter kann man sich also in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit noch verlassen.
    Wolfgang Schäubles Vorhaben ist damit auf ganzer Linie gescheitert, auch wenn er sich bemüht hat, das Urteil als in seinem Sinne, zu kommentieren.

  5. Öderland | März 2nd, 2008 at 12:21

    Nix Sieg der Bürgerrechte: Fakt ist doch, dass die Online-Durchsuchung jetzt gesetzlich geregelt wird. Und unter welchen Bedingungen irgendein Richter eine “konkrete Gefahr für ein hohes Rechtsgut” anerkennt, das kennen wir doch aus dem Tatort: “Du, ich brauch hier mal einen Durchsuchungbeschluss, …., ja, reicht mir mündlich vorab”.
    Spätestens wenn ein wichtiges Regierungsanliegen - noch ein Krieg, ein neues AKW oder die übernächste Rentenkürzung - von einer Protestbewegung behindert wird, werden sich alle Juristen und fast alle Kommentatoren einig sein, dass sich die Regierung nicht von der Strasse erpressen lassen darf, weil sonst der “Bestand des Staates” gefährdet wird. Wir erinnern uns an den Belagerungszustand in Wackersdorf und den Deutschen Herbst 1977: Bei so einem Anlass würden alle irgendwie in Frage kommenden Festplatten durchsucht und irgendwas findet sich immer. Also: Exxxtärnnö Feßtttplttö bnnnözzn! Beste Grüsse oederland@nord-com.net

  6. [zeitcollector] | März 2nd, 2008 at 20:21

    @Öderland
    Natürlich wäre ein Verbot der Onlinedurchsuchung besser, aber mit dem Urteil verbinde ich schon Hoffnung, da die Hürden doch sehr hoch gebaut wurden.
    ‘Tatort’ würde ich nicht als Beleg für die Praxis gelten lassen - der hat aus meiner Sicht nicht viel mit der Realität zu tun.

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