Eppler: Haben die Volksvertreter die Pflicht zur Wahrhaftigkeit?

Erhard Eppler unternimmt einen Versuch, das Verhalten von Frau Ypsilanti und Frau Metzger in das parteipolitisch richtige Licht zu rücken.

Menschen lügen, wenn sie etwas behaupten, von dem sie bereits wissen, dass es nicht stimmt. Das ist in der Politik eher selten. Lügt ein Politiker, wenn er nach der Wahl nicht einhalten kann, was er vor der Wahl versprochen hat - unter der Voraussetzung, dass die Wahl so ausgeht, wie er es sich wünscht?

Dies ist der Auftakt des Artikels und die Einleitung, um Frau Ypsilanti sozusagen ‘rein zu waschen’. Nach Meinung von Erhard Eppler hat Frau Ypsilanti nicht gelogen,

als sie sich festlegte: nicht mit der Linkspartei. Sie hoffte ja, sie aus dem Landtag herauszuhalten und notfalls ohne sie auszukommen. Vorwerfen kann man ihr, dass sie vorher nicht alle möglichen Konstellationen durchgedacht hat. Aber sie meinte, was sie sagte.
Hat sie ihr Wort gebrochen? Das schon eher.

Frau Ypsilanti bekommt Absolution, weil sie hoffte, die Linkspartei aus dem Landtag herauszuhalten. Das war nach den Prognosen eigentlich fahrlässig und als Politikerin mit Ambitionen hätte sie ihre Versprechungen unter Berücksichtigung der möglichen Wahlausgänge prüfen müssen. Die Unterscheidung ‘Wortbruch’ und ‘Lüge’ ist an dieser Stelle sehr gewagt.

Mit dem Verhalten von Frau Yipsilanti ist Erhard Eppler letztlich nicht einig. Er will es aber auch nicht eindeutig verurteilen.

Wichtiger ist ein anderer Unterschied: Ihr Nein zu den Linken dürfte Einfluss gehabt haben auf manche Wahlentscheidung: “Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich anders gewählt.” Das hat Gewicht. Aber geschieht dies nicht auch, wenn gar keine Regierung zustande kommt? Andrea Ypsilanti hatte ja auch versprochen, Koch abzulösen und eine ganz andere Politik zu machen. Welches Versprechen ist wichtiger?

Gehalten hat sie bisher keines dieser Versprechen und ihren Wählern ist der Unterschied zwischen ‘Wortbruch’ und ‘Lüge’ momentan wohl ziemlich gleichgültig.

Frau Metzger bekommt von dem alten Programmstrategen ihr Fett weg. Parteiräson ist das Zauberwort und ‘Gewissen’ muss zurück stehen.

Und wie ist das mit dem Gewissen? Es leuchtet ein, dass bei Abgeordneten sich das Gewissen regt, wenn sie nach der Wahl etwas tun sollen, was sie vorher ausgeschlossen haben. Es kann auch sein, dass der eine oder die andere nach genauem Abwägen des Für und Wider zu dem Ergebnis kommt: Nein, ich kann wirklich nicht.
Aber glaubhaft wird eine solche Gewissensentscheidung nur, wenn man auch mit den eigenen Freunden gewissenhaft umgeht. Das Mindeste ist, dass man sie rechtzeitig unterrichtet: Ich kann nicht. Und dass man in der Fraktionssitzung, in der beschlossen werden soll, anwesend ist und sein Nein begründet. Hätte Dagmar Metzger so gehandelt, die Fraktion hätte niemals beschlossen, dass Ypsilanti sich zur Wahl stellt. Wer nach einer solchen Sitzung aus dem Urlaub kommt und durch sein Nein einen Beschluss umstößt, verletzt alle Regeln der Solidarität.

So kann man es auch sehen. Für mich sieht das aber sehr nach Sündenbocksuche aus. Ich kenne die Abläufe in der Fraktion nicht, aber hätte man hier Frau Metzger nicht auf andere Weise in die Entscheidung einbeziehen können, wenn sie in Urlaub war? Vorher war ebenfalls lange genug Zeit, um diesen Punkt zu klären.

Dagmar Metzger hat mit ihrem Schwänzen der entscheidenden Sitzung einen Beschluss ermöglicht, der alle abstoßen musste, die gegen eine Zusammenarbeit mit den Linken waren. Dann hat sie durch ihr Nein alle verärgert, die dafür waren. Überdies hat sie Zweifel an der Geschäftsfähigkeit der Fraktion gesät. Kann man einer Partei perfekter schaden? Warum hat das Gewissen sich nicht dagegen gewehrt und gegen die Missachtung politischer Anstandsregeln?
Wer Dagmar Metzger heute als Heldin, als Vorbild feiert, sollte sich nicht um die Frage drücken: Was geschieht in unserer Demokratie, wenn solches Verhalten in allen Parteien Schule macht? Ist unsere Demokratie, zumal in einem Fünfparteiensystem, dann noch funktionsfähig? Werden die demokratischen Parteien nicht zum Gespött der Leute?

Bedarf es dazu Frau Metzger? Ich glaube nicht.

Die Gewissensfreiheit des Abgeordneten bezieht sich nicht auf sein Verhalten gegenüber seiner Partei. Die Verantwortung für das Disaster der hessischen SPD Frau Metzger aufzubürden, ist aus meiner Sicht die falsche Vorgehensweise. Die Parteien bzw. ihre Führungskräfte müssen lernen, mit einem Fünfparteiensystem umzugehen und ihre Äusserungen vor der Wahl darauf abzustimmen!

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