Irland will die Vorratsdatenspeicherung nicht - dort geht der Staat dagegen an. Herr Schäuble sollte sich mal mit seinem irischen Amtskollegen zusammen setzen.
Irland geht mit eher formalen Argumenten gegen die Richtlinie vor und macht geltend, dass Artikel 95 EG als Rechtsgrundlage für die Richtlinie 2006/24/EG mit einem wesentlichen Formfehler behaftet ist. Weder Artikel 95 EG, noch eine andere Bestimmung des Vertrages könne eine geeignete Rechtsgrundlage für die Richtlinie darstellen, da der einzige Zweck der Richtlinie darin bestehe, die Ermittlung, Entdeckung und Verfolgung schwerer Verbrechen, einschließlich des Terrorismus, zu erleichtern. Auf Basis von Artikel 95 EG gestützte Maßnahmen müssen aber die Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften zum Schwerpunkt haben und das Funktionieren des Binnenmarkts fördern.
Nach Telekomgate ein weiterer Schlag gegen die Vorratsdatenspeicherung. Abzuwarten bleibt, was die Verfassungsbeschwerde hier in Deutschland ergibt.
Via Golem














1 Trackback
[...] Vorratsdatenspeicherung kommt am 1. Juli 2008 vor den EuGH [...]