Geht es um Staatsverschuldung oder Energiereserven oder Klimawandel - unweigerlich kommen die ‘künftigen Generationen’ ins Spiel. Ich war ja vor einiger Zeit auch ein Mitglied der ‘künftigen Generation’ und mir geht so durch den Kopf: Warum soll ich an künftige Generationen denken, mein Handeln danach ausrichten, daß es künftigen Generationen nicht schadet? Kann ich das überhaupt aus heutiger Sicht einschätzen? Befragen kann ich ja nur die Mitglieder der künftigen Generation, die heute schon leben (sind die dann noch ‘künftige Generation’?). Fragen über Fragen.
Im WWW bin ich bei der Suche nach Informationen zu dem Thema schnell auf die Erklärung über die Verantwortung der heutigen Generation gegenüber den künftigen Generationen, die auf der 29. UNESCO-Generalkonferenz im November 1997 in Paris verabschiedet wurde, gestoßen. 12 Artikel, die es in sich haben:
Artikel 1 - Bedürfnisse und Interessen der künftigen Generationen
Es obliegt den heutigen Generationen sicherzustellen, daß die Bedürfnisse und Interessen der heutigen und künftigen Generationen uneingeschränkt gewahrt werden.Artikel 2 - Entscheidungsfreiheit
Es ist wichtig, alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um unter gebührender Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten den künftigen wie den heutigen Generationen volle Entscheidungsfreiheit im Hinblick auf ihre politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Systeme zu gewährleisten und sie in die Lage zu versetzen, ihre kulturelle und religiöse Vielfalt zu bewahren.Artikel 3 - Fortbestand der Menschheit
Die heutigen Generationen sollten unter gebührender Achtung der Würde des Menschen danach streben, den Fortbestand der Menschheit zu gewährleisten. Natur und Form des menschlichen Lebens dürfen folglich in keiner Weise beeinträchtigt werden.Artikel 4 - Bewahrung des Lebens auf der Erde
Die heutigen Generationen tragen die Verantwortung dafür, den künftigen Generationen eine Erde zu hinterlassen, die nicht eines Tages durch menschliche Aktivität unwiederbringlich zerstört ist. Jede Generation, die die Erde zeitweilig von einer anderen übernimmt, sollte dafür Sorge tragen, daß natürliche Ressourcen vernünftig ausgebeutet werden, das Leben durch schädliche Veränderungen der Ökosysteme nicht beeinträchtigt wird und der wissenschaftlich-technische Fortschritt dem Leben auf der Erde keinen Schaden zufügt.Artikel 5 - Schutz der Umwelt
1. Um sicherzustellen, daß die künftigen Generationen am Reichtum der Ökosysteme der Erde teilhaben können, sollten die heutigen Generationen nach nachhaltiger Entwicklung streben und die Lebensbedingungen, insbesondere die Qualität und Intaktheit der Umwelt, bewahren.
2. Die heutigen Generationen sollten sicherstellen, daß die künftigen Generationen keiner Umweltverschmutzung ausgesetzt sind, die ihre Gesundheit oder gar Existenz gefährdet.
3. Die heutigen Generationen sollten für die künftigen Generationen die natürlichen Ressourcen bewahren, die zur Aufrechterhaltung und Entwicklung des menschlichen Lebens notwendig sind.
4. Die heutigen Generationen sollten vor der Ausführung größerer Projekte deren mögliche Folgen für die künftigen Generationen berücksichtigen.Artikel 6 - Menschliches Genom und Artenvielfalt
Unter uneingeschränkter Achtung der menschlichen Würde und der Menschenrechte müssen das menschliche Genom geschützt und die Artenvielfalt gewahrt werden. Durch den wissenschaftlich-technischen Fortschritt sollte die Bewahrung menschlichen und anderen Lebens in keiner Weise beeinträchtigt oder gefährdet werden.Artikel 7 - Kulturelle Vielfalt und kulturelles Erbe
Unter gebührender Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sollten die heutigen Generationen für die Bewahrung der kulturellen Vielfalt der Menschheit Sorge tragen. Es obliegt den heutigen Generationen, das materielle wie das immaterielle kulturelle Erbe zu definieren und zu schützen und dieses gemeinsame Erbe den künftigen Generationen zu übergeben.Artikel 8 - Gemeinsames Erbe der Menschheit
Die heutigen Generationen dürfen das völkerrechtlich definierte gemeinsame Erbe der Menschheit unter der Voraussetzung nutzen, das dadurch kein irreparabler Schaden verursacht wird.Artikel 9 - Frieden
1. Die heutigen Generationen sollten sicherstellen, daß sowohl sie selbst als auch die künftigen Generationen lernen, miteinander in Frieden und Sicherheit sowie unter Achtung des Völkerrechts, der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu leben.
2. Die heutigen Generationen sollten die künftigen Generationen vor der Geißel des Krieges bewahren. Zu diesem Zweck sollten sie die künftigen Generationen nicht den schädlichen Folgen bewaffneter Konflikte sowie aller anderen Formen der Aggression und des Waffengebrauchs, die nicht mit humanitären Grundsätzen in Einklang stehen, aussetzen.Artikel 10 - Entwicklung und Bildung
1. Die heutigen Generationen sollten die Bedingungen für eine sowohl in individueller als auch in kollektiver Hinsicht gerechte, nachhaltige und universale sozioökonomische Entwicklung der künftigen Generationen schaffen, und zwar insbesondere durch eine gerechte und sorgsame Nutzung der verfügbaren Ressourcen, um die Armut zu bekämpfen.
2. Bildung ist ein wichtiges Instrument der Entwicklung von Mensch und Gesellschaft. Es sollte dazu genutzt werden, Frieden, Gerechtigkeit, Verständnis, Toleranz und Gleichberechtigung zum Nutzen der heutigen und künftigen Generationen zu fördern.Artikel 11 - Nichtdiskriminierung
Die heutigen Generationen sollten keine Maßnahmen ergreifen, die zu irgendeiner Form der Diskriminierung der künftigen Generationen führen oder eine solche aufrechterhalten.Artikel 12 - Umsetzung
1. Staaten, das System der Vereinten Nationen, andere zwischenstaatliche und nichtstaatliche Organisationen, Einzelpersonen sowie öffentliche und private Einrichtungen sollten ihre Verantwortung bei der Förderung der Achtung der in dieser Erklärung niedergelegten Ideale, insbesondere auf dem Wege der Bildung und Ausbildung sowie der Information, uneingeschränkt wahrnehmen und deren vollständige Anerkennung und effektive Anwendung durch alle geeigneten Mittel fördern.
2. In Anbetracht der ethischen Mission der UNESCO wird die Organisation ersucht, die vorliegende Erklärung so weit wie möglich zu verbreiten und im Rahmen ihres Kompetenzbereiches alle notwendigen Schritte zur öffentlichen Bewußtmachung der in ihr verankerten Ideale zu unternehmen.
Als ich diese Artikel gelesen hatte, habe ich erst einmal tief und ruhig durchgeatmet. Mein erster Gedanke - ich muss mein Leben neu planen, mein Alltagsgebaren ändern, im Grunde alles auf den Prüfstand stellen. Auch wenn es keine Gesetzesparagraphen sind, sind diese Ideale aber von einer Weltorganisation erklärt worden. Und wenn ich nicht danach handeln soll, hätte sich die UNESCO ja die Erklärung sparen können, oder?
Aber kann ich diesen Idealen überhaupt gerecht werden? Diese sind so umfassend gefasst, dass ich im Grunde nur sagen kann: Toll, aber ich bin gelähmt! Auch an anderer Stelle scheint es ähnliche Probleme zu geben.
Man kann es sich einfach machen und sagen: Die Lösung lautet ‘Nachhaltigkeit’. Aber ersetze ich damit nicht ein Ideal durch ein anderes? Und wird ‘Nachhaltigkeit’ den o.a. 12 Artikeln gerecht? Meines Erachtens nicht.
Schwierig, das Thema; sehr komplex und anspruchsvoll. Sind die 12 Artikel überhaupt umsetzbar?














2 Kommentare
Dass mein allabendlicher Blogstreifzug bei einem solchen Artikel landet, hätte ich vorher nicht gedacht. Ich muss aber mit Erschrecken feststellen, dass viel zu selten darüber nachgedacht wird. Ein wenig mehr Zukunftsbewußtsein würde an einigen Stellen definitiv nicht schaden…
Schöner Artikel!
Mehr Zukunftsbewusstsein ist sicher wichtig - dass war auch der Anstoss für mich, hier mal etwas genauer hinzusehen. Aber wie im Artikel angemerkt: Ich bin verunsichert wg. der enorm hohen Anforderungen, die in den 12 Artikeln gesetzt werden. Bei exakter Beachtung - wären wir dann heute noch handlungsfähig?
Zu hohe Anforderungen können auch das Gegenteil bewirken.
(Danke für die anerkennenden Worte
)