Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden:
Das in Baden-Württemberg und Berlin geltende absolute Rauchverbot in kleinen Kneipen ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Verfassungsbeschwerden von zwei Kneipenwirten aus Tübingen und Berlin waren damit erfolgreich. Die Wirte wollen statt des Verbots für Eckkneipen eine Kennzeichnungspflicht erreichen, da sie sich angesichts von Ausnahmen für größere Gaststätten in ihrer Existenz bedroht sehen. Bis zum Erlass neuer Gesetze bleiben die Rauchverbote zwar in Kraft, allerdings darf in Eckkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum ab sofort wieder geraucht werden.
Zwar wäre den Karlsruher Richtern zufolge ein absolutes Rauchverbot in Lokalen zulässig. Wenn aber - wie in Baden-Württemberg und Berlin - größere Gaststätten Raucherzimmer ausweisen dürften, dann müssten auch Ausnahmeregelungen für kleine Eckkneipen geschaffen werden. Die entsprechenden Regelungen der Nichtrauchergesetze der beiden Länder verletzten die Beschwerdeführer daher in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung, so die Richter. Da die meisten anderen Bundesländer ähnliche Vorschriften haben, hat das Urteil Signalcharakter.
Wieder einmal ist der Gesetzgeber gemasssregelt worden. Ist so etwas nicht vorher absehbar?
Jetzt können sich die Raucherclubs wieder auflösen?














2 Kommentare
Mein Eindruck ist, dass solche Pannen immer häufiger vorkommen. Gesetze, die nicht verfassungsgemäß sind; Gesetze, die das Gegenteil von dem bewirken, was beabsichtigt war; Gesetze, die von der Gesetzgebung erst interpretiert werden müssen oder Gesetze, die vollkommen unverständlich sind (wer mag, kann z.B. mal versuchen, anhand des §6a Bundeskindergeldgesetzes einen Ansprich auf Kindergeldzuschlag auszurechnen). Und dann wundert man sich über Politikerverdrossenheit.
Jetzt sind die Länderparlamente gefordert, bis zum 31.12.2009 eine Novelle zu verabschieden. Bis dahin gilt die Übergangsregelung: bei Einraumkneipen bis 75 qm ohne Speisenangebot für über 18-jährige Gäste darf der Wirt enscheiden, ob geraucht werden darf.
Die Ländergesetze müssen nun so abgeändert werden, dass entweder totales Rauchverbot in der Gastronomie eingeführt wird oder ob es Ausnahmen geben wird, die die Berufsfreiheit nicht einschränken.
Also abwarten und erst mal eine rauchen.
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