Haben wir bald einen Barcode auf der Stirn?

GvR_Minister, GvR_Privatsphäre | wong it! 29.06.2008

Barcode

Vorratsdatenspeicherung, online-Durchsuchung und jetzt ein zentrales bundesweites Melderegister - Wolfgang Schäuble fährt weiter auf seiner Amokfahrt gegen die Privatsphäre. Es ist scheinbar kein Ende abzusehen. Werden wir bald einen Barcode auf der Stirn tragen, den die Polizei dann jederzeit mit einem Scanner ablesen kann?
Clemens Binninger, Berichterstatter für Terrorbekämpfung, organisierte Kriminalität und Biometrie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, unterstützt ihn dabei wacker:

Es kann etwa sein, dass jemand an viel mehr Orten gemeldet ist, als er sich tatsächlich aufhält. Auch Geburtsdatum oder Adresse können falsch sein. Man schätzt, dass derzeit 4 Millionen Datensätze fehlerhaft sind. Mit einem Bundesmelderegister wird schlicht die Qualität der Daten besser überprüfbar, Bürokratie kann abgebaut und Kosten können eingespart werden.

Danach dürfte man dann in Zukunft nur an einem Ort gemeldet sein - dies würde sich aber ganz klar gegen die besser Betuchten wenden. Mehrere Wohnsitze wären dann passe, oder? Geburtsdatum und Adresse könnten auch bei einem zentralen bundesweiten Melderegister falsch sein. Genauso schlimm wie der Vorgang an sich, sind die Begründungen dafür.

Es wird mir langsam Angst und Bange - wohin führt das noch?

Quelle/Barcodeimage: Wikipedia

Update 30.06.2008:
Hälfte der Bürger will Fingerabdruck in Personalausweisen

Der Kompromiss der Großen Koalition, Fingerabdrücke im Personalausweis nur freiwillig zu speichern, trifft die Wünsche der Bundesbürger. Für Datenschützer dürfte das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage wie eine Absage auf ihre Bemühungen klingen, die Bürger vor einem allzu neugierigen Staat zu schützen. Die Hälfte aller Bundesbürger will der Umfrage zufolge ihren Fingerabdruck im Personalausweis speichern lassen.

Da würde mich die Fragestellung interessieren.

Datenschutz - Der Faktor Mensch

GvR_Privatsphäre | wong it! 23.06.2008

Absolute Sicherheit gibt es nicht, kann es nicht geben. Auch nicht im Bereich ‘Datenschutz’, ‘Schutz der Privatsphäre’. Das zeigen die Pannen in Grossbritannien, aber auch in unseren Landen. Da kann Minister Schäuble tausendmal behaupten, dass die Gesetze über Online-Ausforschung oder Vorratsdatenspeicherung sicher sind und Mißbrauch nicht möglich ist.
In der Theorie mag das so sein, aber die Praxis belehrt uns immer wieder eines Besseren (bzw. Schlechteren).

Durch ein Datenleck beim Hersteller HSH waren persönliche Bürgerdaten der Einwohnermeldeämter - Familienstand, Geburtsdatum, Religionszugehörigkeit und Passbild - in 200 Kommunen über das Internet frei zugänglich. Das deckte das ARD-Fernsehmagazin “Report München” auf. Die Anwender hatten das Auslieferungspasswort nicht geändert. Schuld sei “der Faktor Mensch”, entschuldigt sich der Hersteller.

Der Faktor Mensch ist der Schuldige - aber damit lässt sich nichts entschuldigen. Immer und überall ist der Mensch beteiligt und insoweit ist der Faktor Mensch auch immer einzubeziehen. Deshalb werden Gesetze, die zur Ausforschung ermächtigen, auch kritisch bewertet. Was nützt das beste Gesetz, wenn der Faktor Mensch es zu Fall bringt?

Vorratsdatenspeicherung kommt am 1. Juli 2008 vor den EuGH

GvR_Privatsphäre | wong it! 10.06.2008

Irland will die Vorratsdatenspeicherung nicht - dort geht der Staat dagegen an. Herr Schäuble sollte sich mal mit seinem irischen Amtskollegen zusammen setzen.

Irland geht mit eher formalen Argumenten gegen die Richtlinie vor und macht geltend, dass Artikel 95 EG als Rechtsgrundlage für die Richtlinie 2006/24/EG mit einem wesentlichen Formfehler behaftet ist. Weder Artikel 95 EG, noch eine andere Bestimmung des Vertrages könne eine geeignete Rechtsgrundlage für die Richtlinie darstellen, da der einzige Zweck der Richtlinie darin bestehe, die Ermittlung, Entdeckung und Verfolgung schwerer Verbrechen, einschließlich des Terrorismus, zu erleichtern. Auf Basis von Artikel 95 EG gestützte Maßnahmen müssen aber die Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften zum Schwerpunkt haben und das Funktionieren des Binnenmarkts fördern.

Nach Telekomgate ein weiterer Schlag gegen die Vorratsdatenspeicherung. Abzuwarten bleibt, was die Verfassungsbeschwerde hier in Deutschland ergibt.

Via Golem

Telekomgate - Der Bock will sich zum Gärtner machen

GvR_Privatsphäre, Oek_Privatsphäre | wong it! 31.05.2008

Schäublone Stasi 2.0

Die Telekom-Datenmißbrauchs-Affäre nimmt gewaltige Ausmasse an. Je mehr Informationen bekannt werden, desto weniger kann ich daran glauben, dass in Zeiten der Profitmaximierung in den Unternehmen vor irgendetwas zurück geschreckt wird. Wären wir in Italien, würden wir von mafiösen Praktiken sprechen. Oder auch passend: Telekomgate.

Wolfgang Schäuble, als Innenminster auch für den Datenschutz zuständig, sieht sein Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen diskreditiert und wird unverzüglich tätig, nachdem er ja während seiner Amtszeit vieles dazu getan hat, den Datenschutz in einen schweizer Käse zu verwandeln.
Wolfgang Schäuble lädt die Telekommunikationsunternehmen zu sich, um mit ihnen über Datenschutz zu diskutieren. E-Plus, Vodafone und Arcor haben nicht vor, Vertreter nach Berlin zu schicken. Auch Telefónica und deren deutsche Tochtergesellschaft O2 werden nicht an dem Gespräch teilnehmen. Kein Unternehmen hat derzeit Interesse daran, mit dem Telekom-Skandal in Verbindung gebracht zu werden. Sein Ziel, eine Art Selbstverpflichtung der Unternehmen zum Datenschutz zu erreichen, ist damit wohl gescheitert. Über Sinn und Unsinn einer Selbstverpflichtung hat sich home42 ausreichend und treffend geäußert.

Wolfgang Schäuble, der mit seiner mit hoher Energie vorangetriebenen Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung den Datenschutz zum Spielball von Interessen gemacht hat, sieht sich nach kurzer Zeit mit der Schattenseite der Datenspeicherung und der Möglichkeiten der Auswertung konfrontiert. Auch wenn die illegalen Auswertungen der Telekom vor der Gesetzgebung zur Telekommunikationsüberwachung lagen, ändert das nichts an der Einschätzung. Fachleute haben diese Szenarien früh genug aufgezeigt. Und Telekomgate wird nicht der letzte Fall bleiben.

Update 01.06.2008:
Telekom-Chef Obermann zur Spitzelaffäre
“Kundendaten sind bei der Telekom sicher”
Fragt sich nur, vor wem!

Telekom bespitzelt Aufsichtsräte, Manager und Journalisten

GvR_Privatsphäre, Oek_Medien | wong it! 24.05.2008

Rene Obermann ist erschüttert und gleichzeitig sehr froh, dass dies vor Beginn seiner Amtszeit geschehen ist, wenn es denn geschehen ist.

Gegen die Deutsche Telekom sind ungeheure Vorwürfe über jahrelange systematische Bespitzelung von Aufsichtsräten, Managern und Journalisten erhoben worden. Über ein Jahr lang sollen Telefonverbindungsdaten überwacht worden sein, um undichte Stellen zur Presse aufzudecken.
Eine Berliner Beratungsfirma sollte die Daten auswerten und mit den Telefonnummern von Journalisten abgleichen.

Die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet.

Die Telekom ist eine der großen Firmen, die im Zuge der Vorratsdatenspeicherung die Verbindungsdaten der User speichern muss. Wenn die Telekom schon im eigenen Haus den Datenschutz nicht so ‘genau’ nimmt - wie sieht es dann mit den Vorratsdaten aus?

Dies zeigt, dass Abwehr von und Protest vor zunehmender Überwachung wichtig sind. Deshalb ist eine Teilnahme am bundesweiten Aktionstag am 31.5.2008 von besonderer Bedeutung.

Bürgerrechtler rufen für Samstag, den 31. Mai 2008 in vielen Städten zur Teilnahme am bundesweiten Aktionstag gegen die ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat auf. Im ganzen Land werden besorgte Bürgerinnen unter dem Motto “Freiheit statt Angst - Für die Grundrechte” auf die Straße gehen.

Bei vorratsdatenspeicherung.de sind die teilnehmenden Städte aufgelistet. In Bonn findet die Veranstaltung auf dem Bottlerplatz statt.

Update 26.05.2008:
Datenschutzbeauftragter Schaar zur Telekom-Affäre
“Datenspeicherung ist ein Sicherheitsrisiko”

Update 27.05.2008:
“Datenschutz braucht Neustart”
Rena Tangens vom Verein Foebud über die Datensammelwut von Unternehmen und Staat und was man dagegen tun kann.

Schäuble - vom Schicksal getrieben

GvR_Demokratie, GvR_Privatsphäre, GvR_Sicherheit | wong it! 16.05.2008

Wolfgang Schäuble wird nicht müde - er predigt weiter: Terror bedroht Deutschland! Seine Forderung:

Schäuble setzte sich erneut dafür ein, dass die Nachrichtendienste mehr Kompetenzen bei der Informationsbeschaffung bekommen. Dies sei eine Grundvoraussetzung für die Verhinderung von Anschlägen. Zudem lobte er die gute Kooperation mit Geheimdiensten anderer Staaten.

Dies wird zum Glück nicht von allen Stellen so gesehen.

Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat das Vorantreiben der EU-weiten Ausdehnung des Prümer Vertrags zur Vernetzung von Polizeidaten durch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble scharf kritisiert. Der CDU-Politiker habe die Dynamik der deutschen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 genutzt, um “etwas durchzusetzen, was in dieser Form nicht hätte beschlossen werden sollen”, rügte der Hüter der Privatsphäre der Europäer.

Aber vielleicht kann Wolfgang Schäuble ja garnichts dafür - Schäuble wird zu Belausche - das Anagram zeigt - er kann garnicht anders! (Via Querdenker)

Babyfon bei Wiedeking im Zimmer

Allgemein | wong it! 26.04.2008

Wendelin Wiedeking war anscheinend das Opfer eines Lauschangriffs.

Ein Sprecher von Volkswagen bestätigte am Samstag, dass ein eingeschaltetes Babyfon in einer Hotelsuite im Ritz-Carlton gefunden worden sei. Es sei hinter dem Sofa versteckt gewesen.

Mitarbeiter des Porsche-Sicherheitsdienst fanden das Babyfon.
Arbeitet der BND jetzt aus Kostengründen mit Babyfons? Oder befand sich das Babyfon noch dort im Zimmer als Überbleibsel der VW-Affäre?

Also, wer in Wolfsburg übernachtet - Hotelzimmer prüfen!!

Mixtura N° 9

Mixtura | wong it! 23.03.2008

Demonstrierende Studenten landen in der Polizeidatei
Protest gegen Studiengebühren führt zu Eintrag in Inpol, dem Informationssystem der deutschen Polizei.
235 Jungakademiker werden da geführt, erfasst in der Verbunddatei “Kriminalaktennachweis”. Bislang versehen mit den Hinweisen “gewalttätig” und “Straftäter linksmotiviert”. Der hessische Datenschutzbeauftragte erreichte jetzt eine Streichung der Hinweise.
Gespeichert bleiben die Personalien und ‘Vergehen’ der Studenten für 10 Jahre in der Datensammlung. Die Befugnisse dafür wurden noch unter Ex-Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) ausgedehnt - zur Terrorabwehr.

Geburtstagsgeschenk für Roland Koch?
Roland Koch wird 50 und anscheinend wollen die hessischen Grünen etwas zum Geburtstag schenken?

Mit Blick auf die am 5. April startende geschäftsführende Koch-Regierung in Wiesbaden kündigte Al-Wazir an zu prüfen, ob Koch eine 180-Grad-Kehrtwende in der Schul- und Energiepolitik sowie bei den Studiengebühren aufbringe.
“Wenn das kommt, stimmen wir von Fall zu Fall natürlich zu”, sagte der Grünen-Politiker der die CDU im politischen Spektrum “rechts außen” verortet.

Zypries warnt vor Überbewertung des Anti-Terror-Kampfs
Wenn das ihr Minister-Kollege für Inneres liest, dann gibt es Ärger!

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat davor gewarnt, dass der Sparkurs der Länder und der Kampf gegen den Terrorismus die Polizei schwächen. “Wir müssen darauf achten, dass neben der Bekämpfung des Terrorismus andere wichtige Bereiche nicht vernachlässigt werden”, sagte die Ministerin “Berliner Zeitung”. Deutschland sei Teil eines weltweiten Gefahrenraums. “Diese Gefahr darf aber nicht überzeichnet werden”, sagte sie. Man müsse “auch behutsam mit den Ängsten der Menschen umgehen” und “nicht immer wieder neue Bedrohungsszenarien entwickeln”.

Handlungsbedarf sieht sie bei der Verfolgung rechter Straftaten und der Organisierten Kriminalität.

Sentenz zum Tage
Wer aber einen Teil der Bürger begünstigt und einen anderen vernachlässigt, schleppt das verderblichste Übel in das Gemeinwesen ein.
(Marcus Tullius Cicero)

Online-Untersuchung und Vorratsdatenspeicherung - wir melden uns selber

GvR_Privatsphäre, GvR_Sicherheit | wong it! 02.03.2008

by pixelio

Das Urteil zur Online-Durchsuchung von Computern ist noch ‘frisch’ und bewegt die Richter, Kriminalbeamten, Politiker und die Netzwelt. Das wird uns auch noch weiter beschäftigen, zumal in diesem Monat auch noch der Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde zum Telekommunikationsgesetz ansteht.

Wenn ich aber die ein oder andere Meldung aus der Welt des Internets lese, dann frage ich mich, ob diese Techniken überhaupt erforderlich sind. Worum geht es? Um zwei Meldungen bei Heise:

Bei der ersten Meldung geht es um die Initiative Sicheres Internet

Die Webseite der Initiative Sicheres Internet in Mecklenburg-Vorpommern, über die man die Behörden auf Seiten mit kriminellem Inhalt hinweisen kann, hat sich nach Einschätzung des Landeskriminalamts bewährt. Jährlich gingen zwischen 300 und 400 Meldungen ein, teilte der Chef des Landeskriminalamts, Ingmar Weitemeier, mit.

Meldestellen gibt es in allen Bundesländern. Wieviel Meldungen dort insgesamt eingingen, wurde nicht gemeldet. Für Mecklenburg-Vorpommern heißt es: Strafrechtlich relevant seien die Webseiten-Inhalte nur in 30 bis 40 Prozent der gemeldeten Fälle. Hoffentlich kommen die zu Unrecht Gemeldeten wieder ungeschoren aus der Sache raus und werden deren Daten komplett gelöscht?

Die zweite Meldung informiert über den Versuch der Bahn AG und Vodafone mit virtuellen Tickets. Mit einem speziellen Chip ausgerüstete Handys führt der Fahrgast beim Ein- und Aussteigen an der sog. Touch & Travel-Säule (typisches Bahn-Deutsch) vorbei, sodaß die Bahn die zurückgelegte Entfernung und den Fahrpreis berechnen kann.

Die Bahn sammelt die Reisedaten und schickt dem Teilnehmer einmal monatlich eine Rechnung. Anschließend löscht sie den größten Teil der Daten. Vodafone hat nach Auskunft der Bahn keinerlei Zugriff auf die jeweiligen Reisedetails.

So kommt man an ein sauber dokumentiertes Bewegungsprofil. Ob Vodafon darauf keinen Zugriff hat? Unterliegen die Daten nicht der Vorratsdatenspeicherung?

Quellen und weitere Informationen
Bahn startet Versuch mit virtuellen Tickets
LKA Mecklenburg-Vorpommern: Website “Sicheres Internet” erfolgreich
BKA-Chef fordert Ende der Debatte über Online-Durchsuchungen
34.443 Klageschriften gegen die Vorratsdatenspeicherung

Urteil zur Online-Durchsuchung ist ein Erfolg für den Datenschutz

GvR_Privatsphäre | wong it! 28.02.2008

Schutz der Privatsphäre

Das Bundesverfassungsgericht hat zur heimlichen Online-Durchsuchung entschieden und diese nur unter strengen Auflagen für zulässig erklärt. Im Ergebnis ein Sieg für die Kläger und für den Schutz der Privatsphäre; mag dies von Innenminister Schäuble auch anders gesehen werden!

Diese verdeckte Fahndungsmethode dürfe nur dann angewandt werden, wenn es “Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut” gebe, entschieden die Karlsruher Richter. Dazu gehörten “Leib, Leben und Freiheit der Person”. Das gleiche gelte, wenn die Grundlagen oder der Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen bedroht seien. Zudem sei eine vorherige richterliche Anordnung grundsätzlich notwendig.

Gleichzeitig wurde auch die Regelung zur Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die heimliche Online-Durchsuchung verletze das Persönlichkeitsrecht, hieß es zur Begründung. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, die Entscheidung weise über den konkreten Fall hinaus. Eine schallende Ohrfeige für den Justizminister von NRW, Ingo Wolf (FDP). Von den eigenen Parteifreunden verklagt - Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum klagte gegen “die Schnüffelei”, Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP): “Das NRW-Gesetz ist eine unglaubliche Ermächtigungsgrundlage.” Das Bundesverfassungsgericht hat ihnen Recht gegeben. Herrn Wolf lässt das aber erst einmal kalt.

Wichtig an dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts sind die strengen Auflagen sowie die erforderliche richterliche Anordnung. Darüber hinaus stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass es ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gibt. Das wirkt sicher auch auf die anstehende Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung!

Da die Untersuchungsrichter schon heute überlastet sind, wird eine Umsetzung der Untersuchung der riesigen Datenmengen vom Deutschen Richterbund als illusorisch bezeichnet. Dann scheitert die heimliche Online-Durchsuchung auch am Faktischen!